Die Abgasuntersuchung (AU) überprüft, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhält – sie ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und Voraussetzung für eine gültige Plakette.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Emissionsprüfung für Kraftfahrzeuge. Sie stellt sicher, dass Motor und Abgasanlage ordnungsgemäß arbeiten und die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Die AU ist ein Pflichtbestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und Voraussetzung für die Erteilung einer neuen Plakette.
Ohne bestandene AU gibt es keine neue Plakette. Wir führen Ihre KFZ-AU in Dresden und Umgebung schnell und zuverlässig durch – auf Wunsch direkt mit der Hauptuntersuchung (HU) und in Zusammenarbeit mit unseren Partnerwerkstätten und Autohäusern.
Wir messen mithilfe moderner Abgasmessgeräte die Schadstoffwerte des Motors und bewerten, ob die gesetzlich zulässigen Grenzwerte eingehalten werden.
Prüfpunkte der Abgasuntersuchung:
Unsere Prüfingenieure dokumentieren die Messergebnisse präzise und besprechen das Ergebnis direkt
mit Ihnen.
So wissen Sie genau, in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befindet und ob gegebenenfalls
Handlungsbedarf besteht.
Ihre KFZ-AU in Dresden führen wir strukturiert und effizient durch – in nur drei Schritten:
Damit Sie rechtzeitig planen können, hier die wichtigsten Infos:
AU alle 24 Monate
In der Regel erfolgt die AU gemeinsam mit der HU in einem Turnus von 24 Monaten. Bei Ausnahmen (z. B. Neufahrzeuge) gelten abweichende Fristen.
Ohne AU keine HU
Wird die AU nicht bestanden, gilt die HU automatisch als nicht bestanden und muss nach der Mängelbehebung wiederholt werden.
Bußgelder bei Fristversäumnis
Bei Überschreitung der gesetzlichen Fristen können Verwarn- oder Bußgelder anfallen. Ab einer Überziehung von mehr als 8 Monaten wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Abgasuntersuchung.
Unser Expertenteam kontrolliert Motormanagement, On-Board-Diagnose (OBD), Abgasanlage, Sensorik sowie die gemessenen Abgaswerte mit modernen Analysegeräten.
Sie erhalten einen Mängelbericht und haben einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen. Danach wird die AU erneut durchgeführt.
Sie benötigen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie ein betriebsbereites, warmgefahrenes Fahrzeug.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Deshalb gelten bei einer überzogenen AU-Frist die gleichen Konsequenzen wie bei einer überzogenen HU:
Bis 2 Monate: keine Strafe, aber die Untersuchung wird umfangreicher und die Prüfgebühr steigt.
2–4 Monate: Verwarnungsgeld von 15 €.
4–8 Monate: Bußgeld von 25 €.
Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 € plus 1 Punkt in Flensburg.
Zusätzlich kann es bei einem Unfall zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn die HU/AU überfällig war. Außerdem erhöht sich das Risiko, dass sicherheitsrelevante Mängel unentdeckt bleiben.
Die HU ist eine umfassende Sicherheitsprüfung aller Fahrzeugkomponenten, die AU ist eine separate Emissionsprüfung. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und werden meist in einem Termin durchgeführt.
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