Wenn an einem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden oder ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis / ohne deutsche Zulassung auf die Straße soll, sind Änderungsabnahmen nach §19(3) und Einzel- bzw. Vollabnahmen nach §21 StVZO gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen Umbauten, Nachrüstungen und Sonderfahrzeuge – für eine rechtssichere Betriebserlaubnis.
Eine Änderungsabnahme ist immer erforderlich, wenn bauartgenehmigte Teile am Fahrzeug verändert, ersetzt oder neu verbaut werden und diese Änderung die Betriebserlaubnis beeinflussen kann.
Ziel: Sicherstellen, dass das Fahrzeug nach dem Umbau weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Eine Einzelgenehmigung nach §21 ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hat oder keine reguläre Zulassung vorliegt.
Bei der Vollabnahme erfolgt eine komplette technische Untersuchung des gesamten Fahrzeugs, inkl.:
Für eine reibungslose Prüfung sollten folgende Dokumente bereitstehen:
Wie auch in deiner Datei aufgeführt:
Unsere Prüfingenieure führen die gesetzlichen Abnahmen zügig, präzise und nachvollziehbar durch – mit vollständiger rechtlicher Verantwortung.
abnahmen
Wir sichten Gutachten, ABE, Nachweise und klären vorab offene Fragen.
Umbauten, Sicherheit und Funktionsfähigkeit werden geprüft.
Du erhältst eine detaillierte Prüfbescheinigung für die Zulassungsstelle.
Die Zulassungsstelle trägt die Änderungen offiziell in die Fahrzeugdokumente ein.
Immer dann, wenn ein technischer Umbau die Betriebserlaubnis beeinflussen kann.
Das gilt u. a. für Fahrwerk, Räder, Auspuff, Leistungssteigerungen, Änderungen an Bremsen oder Karosserie.
Teile mit ABE müssen nur dann eingetragen werden, wenn die ABE dies ausdrücklich verlangt oder andere Umbauten betroffen sind.
Fehlende Dokumente können meist nicht durch die Prüfstelle ersetzt werden.
Je nach Umfang des Umbaus liegt der Zeitaufwand üblicherweise bei 15–45 Minuten.
Bei komplexen Umbauten oder fehlenden Unterlagen kann es länger dauern.
Nein. Teile mit vollständiger ABE ohne Eintragungspflicht müssen nicht eingetragen werden. Alles, was Sicherheit, Fahrverhalten oder Geräuschentwicklung beeinflusst, erfordert jedoch fast immer eine Abnahme. Details stehen im jeweiligen Teilegutachten.
Die Betriebserlaubnis erlischt.
Folgen können sein:
Der Preis hängt vom Umfang der Änderung ab. Einzelne Teile sind günstiger, komplexe Umbauten (z. B. Tieferlegung + Räder + Abgasanlage) kosten entsprechend mehr. Wir geben vorab eine klare Einschätzung.
Brauche ich für ein Importfahrzeug immer eine Vollabnahme nach §21?
Ja – wenn das Fahrzeug keine gültigen EU-Zulassungsdokumente besitzt oder bereits außer Betrieb gesetzt wurde. Bei vielen EU-Fahrzeugen genügt ggf. eine Datenbestätigung, aber oft ist eine §21-Abnahme erforderlich.
Ja. Fahrzeuge mit stark abweichender oder selbst gebauter Technik benötigen eine §21-Abnahme inkl. vollständiger technischer Untersuchung. Dazu gehören z. B. Restaurierungen, Offroad-Umbauten, Motorwechsel, Unikate und Prototypen.
Nach der erfolgreichen Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung. Damit gehst du zur Zulassungsstelle, wo die Änderungen offiziell in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
Ja – das ist sinnvoll und günstiger. Wir prüfen alle Umbauten gemeinsam, wenn die Gutachten vollständig vorliegen.
Wir erklären sachlich, warum er nicht eingetragen werden kann (z. B. fehlende Festigkeit, unvereinbare Kombinationen, fehlende Gutachten) und zeigen mögliche Alternativen auf.
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